Hilfsangebote in Notlagen
Überörtliche Beratungsstellen

Überörtliche Beratungsstellen

Es gibt zudem die Möglichkeit, sich direkt an die Fachkräfte bei der zuständigen Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost zu wenden.

Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern Ost

Beetzstraße 4, 81679 München, Tel: 089/982955-110

 

Zur Homepage der Beratungsstelle

>> Weiter zu Oberbayern Ost

 

Kultusministerium

Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Kultusministeriums,

besonders Informationen zum Schulsystem, zu den Schularten

oder dem Schulartenwechsel.

>> Weiter zu Schüler

>> Weiter zu Eltern

 

Interessant ist auch der interaktive Bildungswegplaner des Kultusministeriums

Beratungsstellen

Beratungsstellen im Landkreis Altötting

Es gibt im Landkreis Altötting die staatliche Schulberatung, besonders bei Fragen zu:

  • Schullaufbahn
  • Einschulung, Übertritt
  • Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten

Die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei, neutral und vertraulich.

​Jede Grundschule hat einen zuständigen Beratungslehrer, mit dem Sie telefonisch, per Mail oder auch persönlich Kontakt aufnehmen können.

Gerne ist Ihnen die Schule bei der Kontaktaufnahme behilflich.


Zuständig für die Hans-Kammerer-Grundschule sind als

​Beratungslehrerin: Frau Simone Pollerspöck (Franz-Xaver-Gruber-Mittelschule Burghausen)
Telefon: +49 8677 9687 0
E-Mail: simone.pollerspoeck@gmx.de


Schulpsychologe: Herr Gunther Wächter
Telefon: +49 8671 958001
E-Mail: guntherwaechter@googlemail.com
Telefonsprechzeit: Freitag  12.15 – 13.00 Uhr ( oder AB )


Beratung in Mobbing-Fragen: Frau Julia Heisler
Telefon: +49 8671 886610
E-Mail: juliaelisabethheisler@gmail.com


Zudem gibt es im Landkreis Altötting eine Inklusionsberatungsstelle bei Fragen

  • zu den Möglichkeiten der schulischen Inklusion in ihrer Region (Landkreis Altötting)
  • zur Beratung beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule
  • zu Angeboten schulischer und außerschulischer Unterstützung
  • zur Schullaufbahn und zu schulischen Abschlüssen

Informationen zu allen möglichen Fragen der  Schulberatung finden Sie beim Schulamt Altötting.

​Zudem können Sie sich auch bei Überörtlichen Beratungsstellen Informationen oder Hilfe holen.

Übertritt

Übertritt zum Schuljahr 2022/23

Derzeit gilt folgendes zum Übertrittsverfahren
Anbei eine Übersicht der Termine (zum derzeitigen Stand – weitere Anpassungen können folgen)

Ausgabe Zwischeninformation:

Die Schüler der 4. Klassen erhalten im Januar einen Zwischenbericht über ihren Leistungsstand.
Im Februar gibt es kein Zwischenzeugnis. Für das Schuljahr 2021/22 ist dies der 21. Januar 2022.


​Übertrittszeugnis:

Alle Schüler bekommen ein Übertrittszeugnis (geeignet für Mittelschule, Realschule oder Gymnasium), ohne dass es die Eltern beantragen müssen.
Die Ausgabe des Übertrittzeugnisses erfolgt am 02. Mai 2022. Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erfolgt mit dem Übertrittszeugnis.


Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen ist im Zeitraum vom 09.05. bis 13.05.22 möglich.
Genauere Angaben finden Sie jeweils auf der Homepage der betreffenden Schule.


Probeunterricht an Realschulen und Gymnasium:

Die Anmeldung zum Probeunterricht ist ebenfalls im Zeitraum vom 09.05 – 13.05.2022 möglich.
Der Probeunterricht findet vom 17.05. – 19.05.2022 statt.

Die Aufgaben für den Probeunterricht werden an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Insbesondere wird sichergestellt, dass Inhalte, die bis dahin noch nicht im Unterricht erarbeitet wurden, nicht in die Bewertung des Probeunterrichts eingehen.


Bitte beachten: ​

  • Für den Probeunterricht gelten die bereits aus dem Unterricht an der Grundschule bekannten Hygieneregeln.
  • Alle weiteren Informationen, etwa zum genauen Beginn des Probeunterrichts, erfahren Sie von der Realschule bzw. dem Gymnasium, an dem dieser stattfindet.

Bisher geltende Regelungen im Schuljahr 2021/22 (Änderungen möglich)

​Festgelegte Notendurchschnitte für den Übertritt:

Alle Viertklässler erhalten eine Schullaufbahnempfehlung, die sich an dem Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht orientiert.


Geeignet für das Gymnasium:

  • ohne Einschränkung grundsätzlich bis zu einem Notendurchschnitt von 2,33. (musisches  Gymnasium: zusätzlich Note „2“ in Musik)
  • ab Notendurchschnitt von 2,66 nach bestandenem Probeunterricht
  • Trotz nicht bestandenem Probeunterricht (Noten 4/4 in Deutsch/Mathematik) ist im Rahmen der Elternverantwortung nach einem Gespräch die Aufnahme in der gewählten Schulart möglich.

Geeignet für die Realschule:

  • ohne Einschränkung grundsätzlich bis zu einem Notendurchschnitt von 2,66.
  • ab Notendurchschnitt von 3,00 nach bestandenem Probeunterricht
  • Trotz nicht bestandenem Probeunterricht (Noten 4/4 in Deutsch/Mathematik) ist im Rahmen der Elternverantwortung nach einem Gespräch die Aufnahme in der gewählten Schulart möglich
Schulaufnahme

Einschulung zum Schuljahr 2022/23

Allen Eltern von infrage kommenden Kindern wird in nächster Zeit ein entsprechendes Informationsschreiben per Post zugestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Schulleitung: +49 8677 4557

Schuleinschreibung:

Derzeit ist die Schuleinschreibung geplant am 15. März 2022.

In welcher Form die Schuleinschreibung stattfindet, ist noch nicht absehbar. Die Eltern der Schulanfänger werden rechtzeitig informiert.

​Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr 2022/23 erstmals schulpflichtig sind, und im Sprengel der Hans-Kammerer-Schule wohnen.

Im Vorjahr zurückgestellt geboren
01.10.2014 – 30.09.2015
Kinder, die bereits einmal von der Aufnahme zurückgestellt wurden, sind schulpflichtig
Regulär schulpflichtig geboren
01.10.2015 – 30.06.2016
Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, sind schulpflichtig
Schulpflichtig – „Einschulungskorridor“ geboren
01.07.2016 – 30.09.2016
Die Eltern entscheiden frei bis zu einem festgesetzten Termin (11. April 2022), ob ihr Kind das neue Schuljahr besuchen wird oder noch im Kinderkarten verbleibt. Die Schule unterstützt beratend. Bei Inanspruchnahme des EInschulungskorridors ist das Formblatt ausgefüllt an die Schule zurück zu leiten. Bei Verstreichen des festgesetzten Termins verbleibt nur die Möglichkeit der Rückstellung, um das Kind von der Schulpflicht zu befreien (siehe unten).
Auf Antrag schulpflichtig – „Kann-Kinder“ geboren
01.10.2016 – 31.12.2016
Kinder, die im Oktober, November oder Dezember 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern (spätestens bei der Schulanmeldung) eingesschult werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Auf Antrag schulpflichtig – mit Gutachten geboren ab
01.01.2017
Kinder, die erst nach dem 1. Januar 2023 6 Jahre als werden, benötigen ein schulpsychologisches Gutachten

Voraussetzung für eine Zurückstellung

Ein Kind, das am 30. September mind. 6 Jahre alt ist,  kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Jahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von BayEUG Art. 41 Abs. 5 am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.

Sie kann nur gewährt werden, wenn kein Sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

Die Eltern stellen einen Antrag. Die Entscheidung dahingehend trifft die Schulleitung.

Die Zurückstellung ist nur einmal möglich.

Schul(laufbahn)beratung

Schul(laufbahn)beratung

Erster Ansprechpartner bei Fragen zu schulischen Leistungen, Erziehung und Schullaufbahn ist die Klassenlehrkraft bzw. die Fachlehrkraft Ihres Kindes.

Bitte nutzen Sie dazu die entsprechenden Sprechstunden. Nehmen Sie bei Problemen bitte zeitnah Kontakt auf. Die meisten Probleme können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Bei Bedarf können Sie auch einen Termin mit der Schulleiterin Frau Stadler vereinbaren.

Zu den wichtigen Themen, wie Schulaufnahme oder Übertritt, finden jeweils vorher allgemeine Informationsabende statt.

Das genaue Datum entnehmen Sie bitte den Elternbriefen, der Terminliste oder der örtlichen Presse.